Nur wenige Jahre, nachdem der Deutsche Orden ins Land gekommen war, schloss er unter päpstlicher Vermittlung mit den Pruzzen den Vertrag von Christburg 1249. Der Vertrag klang friedensbemüht, er sollte den Pruzzen Freiheit bringen, aber unter der Bedingung, dass sie christlich blieben, auch betraf er nur einige Teilethnien der Pruzzen. Das blutige Ringen zwischen Mission und Widerstand ging daher bald weiter.

Kurz zusammengefasst, haben die Brüder den mehrmals genannten Neubekehrten jegliche persönliche Freiheit zugestanden, so lange sie den katholischen Glauben bewahren, in Unterordnung und Gehorsam gegenüber der römischen Kirche bleiben und sich gegenüber dem Hochmeister, den Brüdern und deren Haus treu verhalten. Und die Neubekehrten haben darin eingewilligt, dass, wenn auch immer ein Landesteil oder ein Einzelner von den anderen abfalle, dieser die zugesicherte Freiheit gänzlich verlieren solle.

Danach haben die genannten Neubekehrten auf unsere Frage, welches weltliche Gesetz sie wählen und welcher weltlichen Rechtsprechung sie folgen möchten, eine Versammlung untereinander abgehalten, und sich das weltliche Gesetz und die weltliche Rechtsprechung der Polen, ihrer Nachbarn, erbeten und gewählt.

Aktiv werden


Quelle: 1249 Februar 7. Christburg. Friedensvertrag zwischen dem DOrden und den abgefallenen Preußen in Pomesanien, Warmien und Natangen, geschlossen unter Vermittelung des päpstlichen Nuntius und Assistenz des Bischofs von Culm, in: Preußisches Urkundenbuch, hrsg. von der Historischen Kommission für Ost- und westpreußische Landesforschung von Rudolf Philippi, Bd. 1: Die Bildung des Ordensstaats, Teil 1, Königsberg 1882, Nr. 218, S. 160.